Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis, Vorrang von Individualabreden
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Webdesign-Leistungen (Konzeption, Gestaltung, Umsetzung von Websites) sowie über Hosting- und Pflegeleistungen zwischen Daniel Pantförder, Webdesign-Pantförder (nachfolgend „Anbieter" oder „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde").
1.2 Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sind nicht Gegenstand dieser AGB und werden vom Anbieter nicht angeboten.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle Vertragsabreden (Projektvertrag, Hosting- und Pflegevertrag, Angebot, Anlagen) haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Projekt- bzw. Hosting- und Pflegevertrags oder durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande.
2.2 Unverbindliche Design-Vorschläge und Vorentwürfe („Pitch-Entwürfe") vor Vertragsschluss sind unentgeltlich, begründen keine Leistungspflichten und räumen keine Nutzungsrechte ein.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung
3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus der jeweiligen Projektbeschreibung im Angebot bzw. Vertrag. Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.
3.2 Das Standardprojekt umfasst, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist:
- ein individuelles Design (kein Baukasten-Template)
- bis zu drei Seiten; jede weitere Seite wird gesondert vereinbart
- responsive Umsetzung für Smartphone, Tablet und Desktop
- SSL-Verschlüsselung, Ladezeit-Grundoptimierung, technische Basis-Suchmaschinenfreundlichkeit
- technische Einrichtung einer Impressums- und einer Datenschutzseite
- eine Korrekturschleife nach dem ersten Entwurf
3.3 Nicht geschuldet sind — sofern nicht ausdrücklich vereinbart — insbesondere: Erstellung von Texten, Fotos und Logos; Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB des Auftraggebers) sowie Rechtsberatung jeder Art (der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG und bindet vom Auftraggeber gelieferte Rechtstexte lediglich technisch ein); ein bestimmtes Suchmaschinen-Ranking, bestimmte Besucherzahlen oder Umsätze; Barrierefreiheit nach dem BFSG; Betreuung von Werbeanzeigen; Bestell-, Buchungs- oder Zahlungsfunktionen sowie Mehrsprachigkeit; laufende Pflege ohne Pflegevertrag.
3.4 Änderungswünsche des Auftraggebers nach Projektbeginn können zu zusätzlichen Kosten führen und werden vorab in Textform vereinbart. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer (z. B. Rechenzentren) einsetzen; beim Umgang mit personenbezogenen Daten gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 14).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten sowie die rechtlichen Informationen (Impressum, Datenschutzerklärung).
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm gelieferten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der vertraglichen Nutzung entgegenstehen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
4.3 Verzögert sich die Leistung durch unterlassene, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; Mehraufwand kann nach den vereinbarten Stundensätzen berechnet werden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Anbieter nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet; alle angegebenen Preise sind Endpreise.
5.2 Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot. Bei Einmalprojekten gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist:
- 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung)
- 50 % nach Fertigstellung, vor Live-Schaltung der Website
Eine Live-Schaltung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten §§ 286, 288 BGB; der Anbieter kann Leistungen bis zum Ausgleich fälliger, unbestrittener Forderungen aussetzen.
5.3 Die monatliche Pauschale für Domain, Hosting und Pflege ist jeweils monatlich im Voraus zu zahlen. Der Auftraggeber richtet hierfür bei seiner Bank einen Dauerauftrag über den vereinbarten Betrag ein; die Zahlungsdaten (Konto, Verwendungszweck) ergeben sich aus dem Hosting- und Pflegevertrag bzw. der Rechnung. Eine Jahresvorauszahlung ist möglich; in diesem Fall sind elf statt zwölf Monatsbeiträge zu zahlen.
5.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
5.5 Preisanpassung bei Dauerleistungen: Der Anbieter darf die monatliche Pauschale anpassen, soweit sich die seiner Leistung zugrunde liegenden Kosten (insbesondere Server-, Energie- und Lizenzkosten) nachweislich ändern; die Anpassung dient allein dem Ausgleich solcher Kostenänderungen, nicht der Gewinnsteigerung. Eine Anpassung ist frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit und mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende zulässig. Erhöht sich die Pauschale um mehr als 5 %, kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen.
§ 6 Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung zeigt der Anbieter dem Auftraggeber die Fertigstellung an und stellt die Website zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber nimmt die Leistung innerhalb von 14 Tagen ab oder beanstandet konkret benannte wesentliche Mängel in Textform. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB).
6.2 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich erklärt, wenn er innerhalb der Frist nach 6.1 weder die Abnahme erklärt noch einen wesentlichen Mangel in Textform rügt, oder wenn er die Website produktiv in Gebrauch nimmt (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf den Eintritt der Abnahmewirkung wird der Auftraggeber mit der Fertigstellungsanzeige ausdrücklich hingewiesen.
§ 7 Nutzungsrechte und Eigentumsverhältnisse
7.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Nutzungsrecht an dem für ihn individuell erstellten Design und Code für den Betrieb seiner Website; Bearbeitungen sind zulässig. Bis zur vollständigen Zahlung besteht lediglich ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht zum Testbetrieb.
7.2 Nicht übertragen werden Rechte an:
- Open-Source-Komponenten, Frameworks und Bibliotheken
- Schriften und Stockmaterialien (es gelten die jeweiligen Drittlizenzen)
- Drittanbieter-Software
- Vorentwürfen und nicht gewählten Designvarianten
- den allgemeinen Arbeitsmitteln und wiederverwendbaren Code-Bausteinen des Anbieters
7.3 Die in 7.2 zuletzt genannten Arbeitsmittel und Code-Bausteine verbleiben beim Anbieter und dürfen von ihm in anderen Projekten weiterverwendet werden. Das ausschließliche Nutzungsrecht des Auftraggebers bezieht sich auf das für ihn erstellte Gesamtergebnis, nicht auf diese Bausteine.
7.4 Der Anbieter darf die Website als Referenzprojekt nennen (Name, Logo, Screenshots, Verlinkung) und im Footer einen dezenten Urheberhinweis mit Link anbringen. Der Auftraggeber kann die Referenznennung aus wichtigem Grund in Textform widerrufen.
§ 8 Technische Umsetzung, Hosting, Domain
8.1 Technik: Websites werden vom Anbieter als eigenständig entwickelte Anwendungen auf Basis des React-Frameworks erstellt und als statische Dateien ausgeliefert. Ein Content-Management-System (z. B. WordPress), Themes oder Plugins Dritter kommen nicht zum Einsatz. Der Auftraggeber kann Inhalte daher nicht selbst bearbeiten; inhaltliche Änderungen erfolgen über den Anbieter im Rahmen von § 9.
8.2 Hosting: Die Website wird auf einem Server betrieben, den der Anbieter bei der Hetzner Online GmbH in Deutschland angemietet hat. Auf diesem Server werden die Websites mehrerer Kunden des Anbieters betrieben; die Kundendaten sind dabei technisch voneinander getrennt.
8.3 Domain: Die Domain-Inhaberschaft wird im Einzelvertrag nach einer von zwei Varianten vereinbart. Wird dort keine Variante gewählt, gilt Variante A.
Variante A (Regelfall): Die Domain wird auf Namen und Anschrift des Auftraggebers registriert. Er ist Registrant und Vertragspartner der Registrierungsstelle und trägt die Domainkosten unmittelbar; die monatliche Pauschale verringert sich entsprechend. Der Anbieter wird als technischer Ansprechpartner hinterlegt und verwaltet die Domain im Auftrag. Endet der Vertrag, bleibt die Domain beim Auftraggeber; ein Transfer ist nicht erforderlich.
Variante B: Die Domain wird über die IONOS SE auf den Anbieter als Registranten eingetragen. Der Anbieter hält sie treuhänderisch für den Auftraggeber; wirtschaftlich Berechtigter ist allein der Auftraggeber. Dieser kann jederzeit — auch während der Vertragslaufzeit — die unentgeltliche Übertragung der Domain auf sich verlangen. Der Anbieter wirkt daran innerhalb von zehn Werktagen nach Aufforderung mit (Herausgabe des Auth-Codes bzw. Transfer-Freigabe). Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen fälliger, unbestrittener Forderungen, die unmittelbar aus der Domainregistrierung und -verlängerung selbst entstehen (insbesondere Registry-Gebühren), nicht wegen sonstiger Honorarforderungen. Der Anbieter darf die Domain weder veräußern, belasten noch für eigene Zwecke nutzen. Registrierung und Verlängerung sind in diesem Fall in der monatlichen Pauschale enthalten.
8.4 Der Anbieter darf die eingesetzten Anbieter wechseln, wenn dadurch das Datenschutz- und Sicherheitsniveau nicht sinkt. Ein Wechsel wird dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher in Textform mitgeteilt.
8.5 Einflussbereich: Der Anbieter verantwortet die Einrichtung und den Betrieb seiner Serverumgebung, die von ihm erstellte Anwendung, die vereinbarten Backups sowie das Einspielen sicherheitsrelevanter Updates. Außerhalb seines Einflussbereichs liegen insbesondere:
- Betrieb, Verfügbarkeit und Sicherheit des Rechenzentrums (Strom, Kühlung, Netzanbindung, Hardware)
- Registrierung, Verwaltung und Erreichbarkeit der Domain durch Registrar und Registry (IONOS, DENIC), einschließlich DNS-Störungen und Transferverzögerungen
- Störungen des Internets, einzelner Netzbetreiber oder des Anschlusses des Auftraggebers
- Überlastungs- und Überflutungsangriffe (DDoS) sowie sonstige Angriffe Dritter
- Änderungen an Browsern, Betriebssystemen und Endgeräten nach der Abnahme
- Verhalten und Bewertungen von Suchmaschinen und Kartendiensten
- höhere Gewalt
Für Störungen aus diesen Bereichen haftet der Anbieter nach Maßgabe von § 12; er wird den Auftraggeber unverzüglich informieren und im Rahmen des Zumutbaren auf eine Behebung hinwirken. Ergänzend gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
§ 9 Hosting- und Pflegeleistungen
9.1 Der Betrieb der Website setzt einen laufenden Hosting- und Pflegevertrag voraus. Dieser umfasst, sofern nichts anderes vereinbart ist:
- Registrierung und Verwaltung einer Domain
- Hosting und SSL-Zertifikat (automatische Verlängerung)
- tägliche Backups der Website-Daten mit einer Aufbewahrung von mindestens sieben Tagen
- Einspielen sicherheitsrelevanter Updates der vom Anbieter eingesetzten Systemkomponenten
- automatisches Erreichbarkeits-Monitoring
- bis zu 3 inhaltliche Änderungen pro Kalendermonat
- Support per E-Mail an Werktagen
9.2 Was als Änderung zählt: Eine Änderung ist ein einzelner, abgegrenzter Änderungswunsch an bestehenden Inhalten, dessen Umsetzung nicht mehr als 15 Minuten in Anspruch nimmt — etwa Öffnungszeiten anpassen, einen Textabschnitt austauschen, bis zu drei Bilder tauschen, ein Speisekarten-PDF ersetzen oder Kontaktdaten korrigieren. Mehrere Wünsche in einer Nachricht zählen einzeln. Neue Seiten, neue Funktionen sowie Layout-, Design- oder Strukturänderungen sind keine inklusiven Änderungen.
9.3 Nicht genutzte Änderungen verfallen am Monatsende. Nicht geschuldet sind Redesigns, neue Funktionen, Umbauten, Suchmaschinen-Betreuung, die Aktualisierung von Rechtstexten sowie die Behebung von Störungen, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte verursacht haben. Zusätzliche Leistungen werden nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnet.
9.4 Verfügbarkeit — bitte aufmerksam lesen: Der Anbieter ist ein Ein-Personen-Betrieb und betreibt die Websites seiner Kunden auf einem einzelnen Server ohne redundante Ausweichsysteme. Fällt dieser Server oder das Rechenzentrum aus, sind die betroffenen Websites bis zur Behebung nicht erreichbar. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 97 % im Jahresmittel an, sagt jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, keine Service-Level und keine festen Wiederherstellungszeiten zu. Wer eine garantierte Verfügbarkeit benötigt, ist mit diesem Angebot nicht richtig beraten; der Anbieter weist hierauf ausdrücklich hin. Die Haftung des Anbieters für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt von diesem Verfügbarkeits-Zielwert unberührt und richtet sich nach § 12.
9.5 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und ab voraussichtlich 30 Minuten Ausfalldauer vorab per E-Mail angekündigt.
9.6 Abwesenheit und Vertretung: Support ist an Werktagen vorgesehen. Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung kann sich der Anbieter geeigneter Dritter bedienen oder die Reaktionszeiten nach vorheriger Ankündigung vorübergehend verlängern. Längere Abwesenheiten werden rechtzeitig mitgeteilt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Hosting- und Pflegeverträge werden mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten geschlossen, gerechnet ab dem Go-Live der Website. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist monatlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Eine automatische Verlängerung um jeweils weitere feste Zeiträume findet nicht statt.
10.2 Bei Einmalprojekten erlischt der Vertrag mit vollständiger Bezahlung und Übergabe.
10.3 Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist oder rechtswidrige Inhalte trotz Abmahnung nicht entfernt.
10.4 Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Auftraggeber auf Anforderung innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Kopie der Website-Dateien in einem gängigen Format bereit. 30 Tage nach Vertragsende werden die Website-Daten einschließlich Backups gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 11 Gewährleistung
11.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen 12 Monate ab Abnahme beträgt. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie in den Fällen einer übernommenen Garantie oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.2 Unerhebliche Abweichungen (z. B. gerätebedingte Farbdarstellung) sowie Fehler, die auf nach der Abnahme veränderten Umgebungen (neue Browser- oder Systemversionen, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter) beruhen, sind keine Mängel.
§ 12 Haftung
12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
12.3 Datenverlust: Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Anbieter erstellt Backups nach § 9; der Auftraggeber ist gehalten, ihm überlassene Inhalte (Texte, Bilder, Logos) zusätzlich selbst aufzubewahren.
12.4 Umstände außerhalb des Einflussbereichs: Für Störungen und Schäden, die auf den in § 8.5 genannten Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen — insbesondere Ausfälle des Rechenzentrums, des Registrars, von Netzbetreibern, Angriffe Dritter oder höhere Gewalt —, haftet der Anbieter nicht, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft. Unberührt bleibt seine Pflicht, die von ihm geschuldeten Sicherheitsupdates, Backups und Konfigurationen ordnungsgemäß zu erbringen.
12.5 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Besucher, Umsatzausfälle sowie für Ergebnisse und Veränderungen bei Suchmaschinen und Kartendiensten haftet der Anbieter nicht, soweit nicht ein Fall des § 12.1 vorliegt.
12.6 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Inhalten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
12.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Sperrung rechtswidriger Inhalte
13.1 Der Anbieter darf Inhalte sperren oder vom Netz nehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte für ihre Rechtswidrigkeit bestehen oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Weitergehende Rechte des Anbieters, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung nach § 10.3, bleiben unberührt.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
14.1 Die Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung.
14.2 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO) verarbeitet.
14.3 Beim Hosting verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten (insbesondere Server-Logs und Formulardaten) im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für seine Website. Die Parteien schließen hierzu vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
14.4 Als Unterauftragnehmer setzt der Anbieter derzeit ein:
- Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen — Server und Hosting, Serverstandort Deutschland
- IONOS SE, Montabaur — Domain-Registrierung, DNS und E-Mail-/SMTP-Versand, Standort Deutschland
Beide verarbeiten Daten innerhalb der Europäischen Union. Der Auftraggeber genehmigt den Einsatz dieser Unterauftragnehmer. Änderungen werden nach § 8.4 mitgeteilt; ein datenschutzrechtliches Widerspruchsrecht nach dem AVV bleibt unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters (Dernau; örtlich zuständig ist das Landgericht Koblenz). Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Gegenüber Auftraggebern, die nicht Kaufleute sind (z. B. Kleingewerbetreibende), gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
